Zu unserem täglichen Leben zählen auch, sich zu waschen, zu duschen oder die Toilette zu benutzen. Wir drücken den Spülkasten der Toilette oder ziehen den Stöpsel in der Badewanne. Wohin das Abwasser fließt, entzieht sich unseren Blicken – und wenn wir ganz ehrlich sind, machen wir uns in der Regel darüber auch keine Gedanken.
Erst wenn Etwas mal nicht funktioniert, denken wir nach und gehen der Sache auf den Grund. Oft kann das zu spät sein, nämlich dann, wenn das Abwasser nicht mehr abfließt, weil das Rohr verstopft ist oder gar der Keller unter Wasser steht. Gründe für diese unangenehmen Ereignisse können defekte Grundstücksentwässerungsanlagen sein.
Schadhafte Abwasserrohre können aber auch das Erdreich und das Grundwasser verschmutzen. Grundwasser kann durch Schäden an der Leitung als Fremdwasser eindringen und die Leistungsfähigkeit der Abwasseranlagen (also auch der Kläranlagen) beeinträchtigen. Das hat nicht nur Folgen für die Umwelt, sondern kann auch zu Gebührenerhöhungen führen.
Um Schäden rechtzeitig erkennen und beheben zu können, müssen Abwasseranlagen – genau wie Ihr Auto oder Ihre Heizungsanlage – regelmäßig untersucht werden.
Als Eigentümer des Grundstücks und somit auch der Abwasseranlage sind Sie für deren Instandhaltung auf Ihrem Grundstück verantwortlich.
Wie sieht eine Grundstücksentwässerungsanlage aus? Dazu ist als Anlage ein
Schaubild beigefügt.
Was ist an der privaten Entwässerungsanlage durchzuführen?
Abwasseranlagen sind nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften (Bundes- und Landeswasserrecht, Satzung der Samtgemeinde über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Abwasseranlage) herzustellen und zu betreiben. Für die technische Ausführung sind Regelwerke zu beachten. Dazu zählen Normen und Arbeitsblätter. Ein wichtiges Regelwerk stellt die DIN-Norm 1986-30 dar. Sie schreibt konkrete Maßnahmen für die Prüfung, Instandhaltung und auch
die Dichtheitsprüfung an bestehenden privaten Schmutz- und Mischwasseranlagen vor.
Welche Verfahren gibt es?
Die Dichtheit Ihrer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage mit häuslichem Abwasser kann durch eine optische Inspektion mit einer Kanalkamera oder durch eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft nachgewiesen werden. Aufgrund der schwierigen Durchführbarkeit ist die Luftdruckprüfung eher
die Ausnahme.
Optische Inspektion
Vor der Befahrung mittels Kamera ist eine Reinigung der Grundleitungen und des Anschlusskanals bis zur Grundstücksgrenze erforderlich. Die Reinigung erfolgt in der Regel durch den Einsatz von Hochdruck-Spüldüsen. Wenn bei der Inspektion keine Schäden und kein Wassereindringen festgestellt werden, gilt die Anlage als optisch funktionsfähig.
Wasserdruckprüfung
Bei der Wasserdruckprüfung wird die zu prüfende Entwässerungsanlage vom Kanalnetz mit einer aufblasbaren Absperrblase abgetrennt und mit Wasser gefüllt. Die Entwässerungsanlage gilt als dicht, wenn der Wasserverlust den zulässigen Prüfwert nicht überschreitet.
Wer darf prüfen?
Die Dichtheitsprüfung darf nur durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Sachkundige sind Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen, die nachweislich über die erforderlichen
Fachkenntnisse sowie die gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung von
Grundstücksentwässerungsanlagen verfügen.
Zum Schluss noch folgende Hinweise:
Sie haben Fragen?
Ansprechpartner:
Ing.-Büro Rehe: Herr Dipl.-Ing. Andreas Rehe
Telefon: 05121-9236-12
E-Mail
Samtgemeinde-Bauamt:
Herr Rinne
Telefon: 05185-609-60
E-Mail
Frau Schäfer
Telefon: 05185-609-61