Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Juli 2011 sind in Niedersachsen weite Teile des neuen Gesetzes über das Halten von Hunden (Niedersächsisches Hundegesetz) (NHundG) in Kraft getreten. Anders als im bisherigen Gesetz gelten diese Regelungen nicht nur für auffällig gewordene oder als gefährlich eingestufte Hunde.
Das neue Gesetz gilt für alle Hunde, deren Halterinnen und Halter in Niedersachsen wohnen oder sich länger als zwei Monate hier aufhalten. Ist eine Firma Halterin, ist der Betriebssitz maßgeblich, an dem das Tier gehalten wird.
Jeder hier gehaltene Hund, der älter als sechs Monate ist, muss durch einen elektronischen Chip gekennzeichnet werden. Das Setzen des Chips wird durch Tierärzte vorgenommen. Die Kosten für die Kennzeichnung betragen ca. 50 Euro.
Für diese Hunde ist außerdem zur Abdeckung möglicher Schäden eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen. Eine Hundehaftpflichtversicherung kostet zwischen 50 und 150 Euro im Jahr.
Der vielfach als Hundeführerschein bezeichnete Sachkundeausweis für alle Hunde ist erst zum 1. Juli 2013 erforderlich. Hierzu müssen dann eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung bestanden werden.
Für alle langjährigen Hundehalter gibt es eine gute Nachricht: Wer nachweisen kann, zwischen dem 1. Juli 2003 und dem 30. Juni 2013 mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten zu haben, ist von der Sachkundeprüfung befreit.
Ebenfalls zum 1. Juli 2013 wird das sogenannte Zentrale Register- quasi eine zentrale Meldestelle für alle Hunde in Niedersachsen- eingerichtet. Dann müssen alle Hundehalterinnen und –halter ihre Daten und die Daten ihrer Hunde einschließlich Beginn und Ende der Hundehaltung mitteilen.
Für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, sowie deren Halter gelten die bisherigen Vorschriften auch weiterhin. Einzelne Anforderungen an den Hund und die Hundehalterinnen undhalter sind verschärft worden.
Weitere Einzelheiten sowie die Antworten auf die wichtigsten Fragen können zurzeit auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landentwicklung http://www.ml.niedersachsen.de/ nachgelesen werden. Sofern Sie Fragen haben, rufen Sie im Ordnungsamt an: Herr Kappei 05185-609-63 oder Herr Rinne 05185-609-60.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung:
gez. Rinne